Als Reaktion auf unterschiedliche Missbrauchsfälle innerhalb der katholischen Kirche, ist es dem Bistum Osnabrück ein grundsätzliches Anliegen nachhaltig sichere Orte und Begegnungsräume zu schaffen. Daher ist jede Gemeinde dazu aufgerufen ein Institutionelles Schutzkonzept (ISK) zu erstellen. Diese Vorgabe ergibt sich aus der „Rahmenordnung - Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“, die zum 01.01.2020 im Bistum Osnabrück in Kraft getreten ist. Die Grundlage des ISK der Pfarrei St. Ludgerus, Norden ist das christliche Menschenbild von Wertschätzung, Respekt und Achtsamkeit. Innerhalb des ISK ist ein Handlungsleitfaden erstellt, der Hilfestellung gibt im Umgang mit (Vermutungs- /Verdachts) Fällen von Grenzüberschreitungen und sexuellem Missbrauch. Das ISK ist insbesondere für alle Haupt- und Ehrenamtlichen, die mit Schutzbefohlenen zu tun haben, aber auch für alle weiteren Gemeindemitglieder gedacht.